Unsere Governance

Als Bewegung aus dem Unternehmertum ist autonomiesuisse schlank und transparent aufgestellt. Die von Mitgliedern und vom Co-Präsidium geleistete Arbeit erfolgt grundsätzlich ehrenamtlich.

Verein

Der Verein «autonomiesuisse – für eine weltoffene, erfolgreiche und freie Schweiz» ist ein schweizerischer Verein mit Sitz in Aarau. Er bildet die Geschäftsstelle der Bewegung autonomiesuisse. Die konstituierende Sitzung des Vorstands fand am 18. Mai 2020 im Anschluss an die Gründerversammlung statt. Der Vorstand besteht aus den Mitgliedern der Geschäftsstelle. Über die Aktivitäten der Geschäftsstelle entscheidet das Co-Präsidium der Bewegung autonomiesuisse.

Zweck und Mitglieder

«autonomiesuisse – für eine weltoffene, erfolgreiche und freie Schweiz» ist eine breit abgestützte, parteiübergreifende Bewegung von Schweizer Unternehmern und Persönlichkeiten aus der Wirtschaft aus der politischen Mitte. Sie will dem Erfolgsmodell Schweiz eine Zukunft geben. Hierzu setzt sie sich für eine partnerschaftliche wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Staaten der EU, aber auch weltweit mit anderen Ländern, ein – in der Überzeugung, dass die politische Unabhängigkeit der Schweiz gute Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Gesellschaft sichert. autonomiesuisse zählt über 750 Mitglieder (Stand: Februar 2022).

Über die Stossrichtungen und Aktivitäten von autonomiesuisse entscheidet das Co-Präsidium. Es besteht grösstenteils aus Unternehmerinnen und Unternehmern aus allen Landesteilen, die sich für vorteilhafte Rahmenbedingungen in einer globalisierten Welt starkmachen. Dabei handelt das Komitee aus der politischen Mitte heraus. Es verpflichtet sich, glaubwürdig und faktenbasiert zu argumentieren. Innerhalb des Co-Präsidiums koordiniert ein Leitungsausschuss von drei bis fünf Persönlichkeiten das anfallende Tagesgeschäft und die sich daraus ableitenden Aktivitäten. Je nach Fachbereich kann er Aufgaben an weitere Co-Präsidium-Mitglieder sowie an die Geschäftsstelle delegieren.

Unser Umgang mit Spenden

Das Co-Präsidium von autonomiesuisse arbeitet unentgeltlich. Um als Stimme in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft wahrgenommen zu werden, sind wir aber auf Spenden angewiesen. Klar, dass wir mit den Finanzen unternehmerisch kostenbewusst umgehen.

Zweck

Diese Richtlinie zeigt auf, wie sich der Verein «autonomiesuisse – für eine weltoffene, erfolgreiche und freie Schweiz» in Bezug auf Spenden verhält. Sie soll gegenüber Spenderinnen und Spendern für Transparenz und Vertrauen sorgen.

Geltung

Diese Richtlinie wurde durch den Vereinsvorstand sowie das Co-Präsidium am 3. März 2022 in Kraft gesetzt. Sie gilt für alle Vereinsorgane und Aktivitäten von autonomiesuisse und wird periodisch von den entsprechenden Vereinsorganen überprüft.

Annahme von Spenden

autonomiesuisse nimmt nur Spenden an, deren Herkunft dem Verein bekannt ist und die nicht im Widerspruch zum Recht stehen. Grundsätzlich sind sowohl Sachspenden als auch monetäre Spenden möglich. Sachspenden unterliegen denselben Kriterien wie monetären Spenden.

Abklärungen vor Annahme

Für die Überprüfung der Spenden zeichnet sich der Leitungsausschuss des Co-Präsidiums verantwortlich. autonomiesuisse behält sich vor, Spenden ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Im Zentrum steht dabei die Wahrung der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit.

Kommunikation der Verwendung

Bei einem Spendenaufruf deklariert autonomiesuisse den Verwendungszweck. Das Co-Präsidium informiert regelmässig über die Aktivitäten von autonomiesuisse auf der Website sowie im direkten Austausch mit Mitgliedern und Spendern. Spenden für spezifische Teilprojekte bedürfen einer Absprache mit dem Co-Präsidium.

Kommunikation von Einnahmen

Jede Spende wird registriert und mit einer Bestätigung verdankt.

Überprüfung

Mindestens einmal im Jahr stellt die Geschäftsstelle die Ausgaben den Einnahmen gegenüber. Die Revisionsstelle prüft die Zahlen im Rahmen der Jahresrechnung auf ihre Korrekt- und Vollständigkeit hin. Ebenfalls ist die Einhaltung dieser Richtlinie zu überprüfen. Die Kommunikation der Jahresrechnung erfolgt an das Co-Präsidium und soweit erforderlich und sinnvoll auch in angemessener Weise im Kreis der Mitglieder und Interessenten.