Grossfamilien willkommen – oder wieso das maximal Mögliche maximal schlecht ist
«Diese Verträge sind so miserabel, dass man sich fragt, wie in aller Welt man sie verteidigen kann», schreibt Markus Somm in «Somms Memo». Was Bundesrat Ignazio Cassis bei den EU-Rahmenverträgen als das «maximal Mögliche» bezeichnet, ist maximal schlecht.
Das zeigt sich nur schon, wenn man unter die Lupe nimmt, was die EU-Rahmenverträge mit der «massgeschneiderten» Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie bedeuten. Genau das hat Katharina Fontana in der «NZZ» analysiert.
Familienliebe à la EU
Ein Beispiel: Ein Portugiese – ein eingebürgerter Angolaner – kommt in die Schweiz. Seine Frau ist Tunesierin.
Jetzt darf der Portugiese nicht nur Frau und Kinder und seine Eltern in die Schweiz holen. Vielmehr gilt der Familiennachzug auch für die tunesischen Schwiegereltern und allfällige Stiefkinder. Und sogar für die Grosseltern der Familie, wenn sie von ihr betreut werden.
Neu sollen alle diese Personen nach spätestens fünf Jahren ein Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten. Für einige Personen gibts dieses Privileg sogar schon früher, beispielsweise für ältere Menschen.
Treuherzig hat uns der Bundesrat in Beamtensprache versichert, es dürften nur «Erwerbstätige» einreisen. Nur: Was heisst das im Klartext?
Sozialhilfe erwünscht? Aber bitte gern!
Der eingereiste Portugiese darf in den fünf Jahren auch Arbeitslosengelder beziehen. Formell bleibt er «erwerbstätig». Und was, wenn er Sozialhilfe beansprucht? Kein Problem, erst ab sechs Monaten wird die Fünfjahresfrist unterbrochen.
Kurz: Jeder EU-Bürger kann mit einem Arbeitsvertrag in die Schweiz einwandern, seine ganze Familie inklusive Eltern, Schwiegereltern und beidseitigen Grosseltern mitbringen, dreieinhalb Jahre hier arbeiten, dann von Arbeitslosengeldern und Sozialhilfe leben … und schliesslich erhält er den Daueraufenthalt geschenkt. Daran ändert sich auch nichts, wenn später die ganze Familie auf Staatskosten lebt.
Mit dem Turbo zur 10-Millionen-Schweiz?
Wie das Amen in der Kirche betonte der Bundesrat wieder einmal, dass keinesfalls mit einer Zunahme der Einwanderung zu rechnen sei. Hat jemand hier ein Déjà-vu?
Genau das hat der Bundesrat schon vor Einführung der Personenfreizügigkeit beschworen. Heute wissen wir: Er lag voll daneben. Die Wohnbevölkerung der Schweiz wuchs allein zwischen 2000 und 2023 um 1,7 Millionen Menschen oder rund ein Viertel gemäss Weltbank. Die 9-Millionen-Grenze haben wir schon geknackt. Kein Nachbarsland wächst auch nur annähernd so schnell.