3 Fehler, 1 Artikel: Was vom EU-Innovationsgesetz hat «SRF» überhaupt verstanden?
«Schweizer Wirtschaftsplatz bleibt aussen vor» – mit dieser Schlagzeile hat «SRF News» über das neue EU-Innovationsgesetz berichtet. Die Botschaft, die damit rüberkommen soll: Die Schweiz könne nicht profitieren, solange das Vertragspaket mit der EU nicht steht.
Dumm nur, dass das gebührenfinanzierte «SRF» einiges am EU-Gesetz nicht verstanden hat. autonomiesuisse hat den Vorschlag der Kommission vom 9. September analysiert. Demnach verteilt das neue Gesetz kein Geld, sondern legt fest, wie EU-Behörden ihre Forschungsaufträge ausschreiben sollen.
Gleich dreimal irrt sich «SRF» in einem einzigen Artikel.
1. Es geht um Verfahren, nicht um Geld
Von Fördergeld ist im Gesetz keine Rede. Der Vorschlag schafft weder einen Fonds noch ein Programm, aus dem Unternehmen Mittel beziehen könnten. Er vereinheitlicht, wie öffentliche Stellen in der EU Forschung und Entwicklung einkaufen, und macht ihnen Vorgaben zur Herkunft der Anbieter.
Auch die Zahl, die «SRF» dazu nennt, stimmt nicht. Im Artikel heisst es, 50 Prozent des Geldes müssten in der EU bleiben. Im Vorschlag steht, dass mindestens die Hälfte der Forschungs- und Entwicklungsarbeit eines Auftrags in einem berechtigten Land geleistet werden muss. Es geht um den Ort der Arbeit, nicht um Geldflüsse.
Aufschlussreich ist, womit die Kommission ihr Gesetz begründet: Von 100 Franken öffentlicher Beschaffung fliessen in der EU 60 Rappen in Innovation, in den USA sind es 7 Franken 50. Diese Zahl ist letztlich das Eingeständnis, dass die EU um das Zwölffache zurückliegt.
2. Die Ausnahme, die SRF ausblendet
Schweizer Unternehmen könnten grundsätzlich nicht mitbieten, schreibt «SRF». Das stimmt nur zur Hälfte. Der Vorschlag erlaubt den Beschaffungsstellen, die Ausschreibung zu öffnen, wenn sich zu wenige geeignete Anbieter finden oder das Verfahren unverhältnismässig teuer wird. Geöffnet wird dann für Länder mit einem Beschaffungsabkommen mit der EU. Die Schweiz hat zwei davon: das WTO-Übereinkommen und das bilaterale Abkommen von 1999. Über beide bleibt ihr der übrige öffentliche Beschaffungsmarkt der EU offen wie bisher.
Das Vertragspaket mit der EU würde daran wenig ändern, was selbst «SRF» klar zu sein scheint: Brüssel verlangt zuerst die Zustimmung zum Paket, danach ein weiteres, separates Abkommen. Selbst mit den neuen EU-Verträgen müsste die Schweiz also über einen Zugang verhandeln – unter Bedingungen, welche die EU festlegt. Nur der Preis dafür steht bereits fest: Ab 2030 zahlt die Schweiz jährlich 350 Millionen Franken Kohäsionsbeitrag statt wie heute 130 Millionen.
3. Nicht einmal die Namen stimmen
Der Artikel nennt die zuständige Kommissarin «Ekaterina Zareva». Sie heisst Ekaterina Zaharieva und verantwortet in Brüssel Start-ups, Forschung und Innovation. Der Direktor von Swissmem wird als «Stefan Brubacher» bezeichnet, zwei Zeilen unter einem Zitat, das ihn korrekt als Stefan Brupbacher ausweist. Das sind Kleinigkeiten. Sie zeigen aber, mit welcher «Sorgfalt» hier gearbeitet wurde.
Wer braucht wen?
Die EU liegt in Sachen Innovation deutlich hinter der Schweiz zurück. Dabei entsteht Innovation selten durch staatliche Vorschrift. Im European Innovation Scoreboard der Europäischen Kommission liegt die Schweiz 2026 zum neunten Mal in Folge auf Platz eins, mit 141 Prozent des EU-Durchschnitts.
Keines der vier innovativsten Länder Europas ist EU-Mitglied. Beim Europäischen Patentamt meldete die Schweiz im vergangenen Jahr 1096 Patente pro Million Einwohner an. Finnland folgt mit 613, Deutschland kommt auf 293, die USA auf 135.
Von 25,9 Milliarden Franken Forschungsausgaben in der Schweiz (Stand 2023) stammen knapp 18 Milliarden von Privatunternehmen. Als die EU die Schweiz von 2021 bis 2024 aus dem Forschungsprogramm Horizon ausschloss, blieb diese im globalen Innovationsindex in jedem dieser Jahre die Nummer eins.
Weshalb gerät die EU bei Innovationen ins Hintertreffen?
Ein Beispiel liefert derselbe Tag: Am 9. September, während die Kommission in Brüssel ihr Innovationsgesetz vorstellte, kündigte Apple seine neue Siri-KI an. Sie kommt am 14. September auf die Geräte – ausser in der EU. Grund ist der Digital Markets Act, ein EU-Gesetz, das in der Schweiz nicht gilt. Ein Einzelfall beweist kein Muster, aber er passt zur Tendenz: Erst erlässt Brüssel Regeln, die Neues fernhalten, dann soll eine Beschaffungsvorschrift die Innovation zurückholen.
Mit den EU-Verträgen würde die Schweiz in den Binnenmarktabkommen die dynamische Übernahme von EU-Recht akzeptieren und sich einer Ordnung anschliessen, die sich im internationalen Wettbewerb selbst disqualifiziert.
Warum sollte ausgerechnet die Klassenbeste dafür bezahlen, in die Klasse aufgenommen zu werden?