25. Dezember 2020

autonomiesuisse begrüsst Brexit-Einigung

Auf den Heiligen Abend hin haben sich Brüssel und London auf einen Freihandelsvertrag geeinigt. Damit ergeben sich neue Spielräume für die Verhandlungen Schweiz-EU. Denn in zentralen Punkten hat das Vereinigte Königreich seine Interessen durchgesetzt. Im Gegensatz zum vorliegenden Rahmenabkommen Schweiz-EU sieht das Brexit-Abkommen eine politische Streitbeilegung ohne den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Zudem umfasst der Brexit-Vertrag keine dynamische Übernahme von EU-Recht durch das Vereinigte Königreich. Schliesslich verzichten die Brexit-Vereinbarungen auf Guillotine-Klauseln – wie sie das Rahmenabkommen Schweiz-EU enthält –, um den Vertragspartner unter Druck zu setzen. Da die Personenfreizügigkeit kein Bestandteil des Vertrags ist, entfällt überdies die Unionsbürgerrichtlinie. Insgesamt wurden die souveränitätspolitischen Fragen in den Brexit-Verhandlungen weitgehend so geregelt, wie es autonomiesuisse für das Rahmenabkommen Schweiz-EU anstrebt. Aus unternehmerischer Sicht ist die Souveränität unerlässlich für den langfristigen Erfolg der Schweizer Wirtschaft. Das Brexit-Abkommen zeigt, dass es Verhandlungspotenzial mit Brüssel gibt.