Der Bundesrat hat am 25. Februar 2022 einem «Rahmenabkommen 2.0» eine klare Absage erteilt, was autonomiesuisse begrüsst. Es bringt Vorteile mit sich, den bilateralen Weg fortzusetzen und die institutionellen Fragen – wie die dynamische Rechtsübernahme und die Streitbeilegung – mit der EU in den verschiedenen einzelnen Binnenmarktabkommen zu regeln, wie es der Bundesrat beabsichtigt. Um die Chancen zu nutzen, sind aber einige Punkte zu beachten:
Es braucht Opting-out-Möglichkeiten auf Basis der WTO-Regeln bei einer dynamischen Rechtsübernahme. Eine Streitschlichtung soll in bilateralen Ausschüssen sowie vor einem neutralen Schiedsgericht stattfinden. Auf Guillotinen ist zu verzichten. Das Freihandelsabkommen muss unabhängig neuer Regeln bestehen bleiben. Parallel zu den Verhandlungen muss die Schweiz ihre Hausaufgaben erledigen. Dazu gehört, die Selbstversorgung mit Strom aufzugleisen, bürokratische Hemmnisse abzubauen und neue Freihandelsabkommen abzuschliessen. Auch zusätzliche Forschungsabkommen sind anzustreben. Die Einführung des Prinzips «Cassis-de-Dijon-Plus» zur Förderung des Handels ist prüfenswert. Verlaufen die Gespräche mit der EU trotz allem nicht zielführend, sollte der Bundesrat der EU ein modernes Freihandelsabkommen, vergleichbar mit dem CETA zwischen der EU und Kanada, vorschlagen.