21. Juni 2023

Drei Punkte, bei denen die Schweiz nicht nachgeben darf

Heute hat der Bundesrat seine Eckwerte für Verhandlungen mit der EU diskutiert. Brüssel und Bern sollen sich bei der Personenfreizügigkeit (Zuwanderung und Lohnschutz) entgegengekommen sein. autonomiesuisse appelliert an den Bundesrat, die erreichten Klärungen offenzulegen. Seine Priorität sollte nicht eine Einigung mit der EU sein, sondern die Zukunft des Schweizer Erfolgsmodells sicherzustellen. Hierzu müssen die direkte Demokratie und der Föderalismus unangetastet bleiben. Damit die Schweiz ihre Standortvorteile halten kann, fordert autonomiesuisse den Bundesrat in einer Medienmitteilung auf, der EU drei Punkte klar zu kommunizieren:

1. Fairness bei Streitschlichtung
Bei Meinungsverschiedenheiten braucht es ein unabhängiges Schiedsgericht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das Gericht der Gegenpartei. Weder der EuGH noch das Bundesgericht dürfen dem Schiedsgericht verbindliche Weisungen vorgeben.

2. Opting-out ohne Guillotine
Wenn die Schweiz automatisch EU-Recht übernehmen soll, muss sie bei anderslautenden Parlaments- und Volksentscheiden davon abweichen können, ohne dass die EU deswegen Verträge kündigt. «Guillotinen» sind generell abzulehnen. Eine solche Druckauferlegung ist einer Beziehung auf Augenhöhe nicht würdig. Denkbar sind materielle Ausgleichsmassnahmen, wie sie im WTO-Recht üblich sind. Ausnahmen von EU-Vorgaben, wie sie diverse EU-Staaten für sich beanspruchen, müssen zudem auch für die Schweiz möglich sein.

3. Freihandelsabkommen als Rückfallebene
Die Schweiz muss am Freihandelsabkommen von 1972 festhalten, ohne es mit neuen institutionellen Regelungen zu verknüpfen, wie dies die EU wünscht. Das Freihandelsabkommen gehört nicht in die Paketlösung. Die Schweiz hat eine starke Verhandlungsposition und braucht keine Einigung um jeden Preis.