30. September 2026

EU-Anbindungsverträge: Ständerat fordert Ständemehr – und das Wichtigste aus der Grundsatzrede von Beat Rieder

Der Ständerat hat am 30. September ein klares Signal gesetzt: Die EU-Anbindungsverträge sollen dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Das ist ein wichtiger Schritt, um den Föderalismus und die Volksrechte zu schützen. autonomiesuisse hat dazu eine Mitteilung an die Schweizer Medien geschickt und sie nochmals auf die Argumente von Beat Rieder hingewiesen. Der Walliser Anwalt, Notar und Mitte-Ständerat hat im Ständerat den EU-Anbindungsvertrag erklärt.

Sein Fazit: Das Paket sei im Kern kein Wirtschaftsabkommen, sondern eine Frage der Rechtsetzungsbefugnis: Wer macht die Gesetze in der Schweiz – Parlament und Volk oder die EU-Kommission in Brüssel?

Völkerrechtlich unüblich

«Das zentrale Argument gegen diesen Vertrag ist, dass er aufgrund der Konzeption der dynamischen Rechtsübernahme die Souveränität und die föderale, bürgernahe, weltweit einmalige direkte Demokratie unseres

Landes mit den Jahren zerstören wird», sagt Rieder.

Der Begriff «dynamische Rechtsübernahme» geht auf den US-Rechtsprofessor Michael C. Dorf zurück. Demnach sind solche Verträge unüblich, Rieder bezeichnet die EU-Anbindungsverträge als einen «völkerrechtlich völlig exotischen Vertrag».

«Kolonialvertrag» greift zu kurz

Nicht einmal das britische Empire hatte von seinen Kolonien verlangt, jedes künftige Gesetz automatisch zu übernehmen, wie Rieder ausführt. Die Schweiz müsste mit den EU-Anbindungsverträgen hingegen unbekanntes EU-Recht übernehmen. Dabei hätte der Europäische Gerichtshof (EuGH) jeweils das letzte Wort: Das Schiedsgericht ist an seine Auslegung gebunden. Rieder: «Ich würde nie einen Vertrag unterzeichnen, dessen künftigen Vertragsinhalt ich nicht kenne.»

Sanktionen statt Vetorecht

Die Schweiz kann eine Übernahme zwar formal ablehnen, muss dann aber Ausgleichsmassnahmen akzeptieren. Für Rieder ist dies eine «sanktionierte Nichtübernahme». Anders als Norwegen hat die Schweiz kein Vetorecht. Norwegen hatte 2012 als bisher einziges Land vom Veto Gebrauch gemacht, musste aber 2013 unter politischem Druck zurückkrebsen. 

Handel: EU profitiert mehr als Schweiz

Besonders frappierend ist für Rieder, dass die EU der Schweiz die Regeln diktieren will, obwohl die Schweiz mit der EU regelmässig ein Handelsbilanzdefizit erzielt. Die EU profitiert also unter dem Strich mehr von den Handelsbeziehungen. «Wie rechtfertigt es sich bei diesen Zahlen, die Schweiz als einseitige Regelnehmerin der Europäischen Union einzuschränken?», fragt Rieder. Ein solcher Vertrag würde einzig von der EU verlangt. 

Folgen für Föderalismus

Die Schweiz müsste künftig nicht nur jede Gesetzesänderung der betroffenen Bereiche übernehmen, sondern über das Beihilferecht lassen sich «weite Teile der schweizerischen Rechtsordnung aushebeln» – bis ins Steuerrecht von Gemeinden, Kantonen und Bund. Der EU-Anbindungsvertrag würde mit den föderalen Strukturen kollidieren. Das Verhältnis zwischen Schiedsgericht und Bundesgericht sei zudem ungeklärt.

Überschätzt die Verwaltung ihre Kompetenz?

Das Beispiel der geplanten F-35A-Käufe hat gezeigt, dass man Verträge genau lesen muss – argumentiert Rieder. Wenn das schon bei einem überschaubaren, klar definierten Kaufvertrag nicht gelinge, frage es sich, wie die Verwaltung ein Vertragswerk mit einem supranationalen Apparat aushandeln soll, dessen Recht sich fortlaufend weiterentwickelt.

Nationalrat ist gefordert

autonomiesuisse appelliert an den Nationalrat, sich für die Zukunft des Erfolgsmodells Schweiz einzusetzen und die Weichenstellung des Ständerats zu bestätigen. Beat Rieder hat es auf den Punkt gebracht: «Wenn Sie auf Souveränität verzichten, um ein wenig vorübergehenden Wohlstand zu erreichen, dann werden Sie zuerst die Souveränität verlieren und anschliessend auch den Wohlstand.»