14. Januar 2020

EU-Gerichtshof schützt Lohndumping

Aller Beteuerungen zum Trotz könnten die Schweizer Schutzmassnahmen gegen das Lohndumping mit dem Rahmenabkommen (InstA) zusätzlich von unerwarteter Seite unter Druck kommen – vom EU-Gerichtshof. Das lässt ein Urteil vermuten, das Martin Höpner, Wissenschaftler am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln, in einem Artikel im Magazin «Makroskop, Magazin für Wirtschaftspolitik» diskutiert. Eigentlich gilt auch in der EU der Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort». Nun vergaben aber die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) das Catering in den Zügen an eine österreichische Firma, die den Auftrag an Subunternehmen in Ungarn weiterreichte. Eine Kontrolle am Hauptbahnhof Wien 2016 ergab, dass die Mindestarbeits- und Entlohnungsbedingungen nicht eingehalten wurden. Österreich wollte eine Verwaltungsstrafe gegen das Subunternehmen verhängen – doch der Europäische Gerichtshof stoppte dies: «Österreich verletzte europäisches Recht.» Man brauche nicht viel Fantasie, um zu erkennen, dass Unternehmen die vom EU-Gerichtshof abgesegnete Geschäftsstrategie in unterschiedliche Richtungen entwickeln könnten, befürchtet Höpner.