Keine fremden Richter, kein fremdes Recht: Die Briten haben die Klauseln aus dem Brexit-Abkommen wegbedungen, welche Kritiker des vorliegende Rahmenabkommens Schweiz-EU am meisten stören. «EU-Kritiker jubeln – zu früh?», fragt die «NZZ am Sonntag». Das Blatt erwähnt, dass autonomiesuisse für die souveränitätspolitischen Fragen eine ähnliche Lösung wie das Vereinigte Königreich anstrebt. Dazu zitiert es Politiker und economiesuisse, muss sich seitens Regierung aber mit einem «no comment» zufriedengeben. Daraus folgert die «NZZ am Sonntag», dass der Vergleich mit dem Vereinigten Königreiche hinke. Fakt ist: Der Brexit-Vertrag umfasst vergleichbare Marktzugangsverträge wie das Rahmenabkommen und die Bilateralen und entspricht in der Struktur dem CETA-Vertrag der EU mit Kanada. Die EU hat gegenüber Grossbritannien von Anfang an auf die Unterstellung unter den Ukraine-Mechanismus mit dem Europäischen Gerichtshof gepocht. Das Vereinigte Königreich hat sich dieser Forderung jedoch vehement widersetzt und sich durchgesetzt.