02. September 2023

EU-Parlament gibt der Schweiz den Tarif durch

Und die EU bewegt sich doch nicht. Sie ist nicht bereit, von den «institutionellen» Regeln aus dem einst ausgehandelten Rahmenabkommen mit der Schweiz abzuweichen. So klar formuliert es der zuständige österreichische Europaabgeordnete Lukas Mandl, Mitglied der Europäischen Volkspartei, gegenüber «SRF»: Wenn die Schweiz anstelle des Rahmenabkommens ein Paket mit verschiedenen Abkommen wünscht, dann sollen am Schluss doch in jedem Abkommen die gleichen institutionellen Regeln gelten. Dabei läuft ohne den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gar nichts. Dessen Anerkennung bleibt eine Voraussetzung für alles Weitere. Das sei «durch die Geschichte» gerechtfertigt: «Das muss im Einklang stehen damit, dass man selbstverständlich auch den Europäischen Gerichtshof, der den Binnenmarkt überhaupt erst möglich macht, anerkennt», diktiert Mandl. Abgesehen davon will die EU das Verhandlungsmandat nach fünf Jahren verfallen lassen, wenn die Schweiz nicht spurt. autonomiesuisse fragt sich: Wenn EU-Vertreter so sprechen, die laut «SRF» der Schweiz «wohlgesonnen» sind, welche Forderungen stellen dann solche mit weniger Feingefühl auf? Der Exrichter am Efta-Gerichtshof in Luxemburg, Prof. Dr. iur. et Dr. rer. pol. h. c. Carl Baudenbacher, kommentiert dies auf LinkedIn so: «Ob ein EU-Politiker der Schweiz wohlgesonnen oder gar ein Schweiz-Freund ist, hängt nicht von irgendwelchen Bekenntnissen ab, sondern von Taten. Und wenn man dann schon vollmundig davon spricht, die Unterstellung eines Nicht-EU-Staates unter die Gerichtsbarkeit des EuGH sei durch die Geschichte gerechtfertigt, so sollte man sich erst einmal mit der Geschichte der ungleichen Verträge befassen. Deren Hauptmerkmal sind nämlich extraterritoriale Gerichte. Im Fall von China ist das nicht gut ausgegangen.» England und Frankreich machten China faktisch zu einer Art Kolonie, um ihre Handelsbilanzen aufzubessern. Bis heute wirkt diese Demütigung nach.