Am Freitag, 23. April 2021, machte Bundespräsident Guy Parmelin klar, dass die Differenzen beim Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz zu gross seien. Doch welche Ziele verfolgte der Bundesrat bei den Verhandlungen überhaupt? Darüber hatte er stets eine Geheimniskrämerei betrieben und immerzu wiederholt, dass es nur um den Lohnschutz, die EU-Unionsbürgerrichtlinie und staatliche Beihilfen gehe. Derweil kritisierten Medienberichte, die Schweiz habe der EU-Kommission nie Vorschläge unterbreitet. Mittlerweile lässt sich das als «Fake News» aus Brüssel taxieren, denn der «Tages-Anzeiger» legt die Forderungen des Bundesrats offen. Demnach hat die Schweiz diese mündlich wie schriftlich kommuniziert. Bezüglich staatlicher Beihilfen schien sich eine Einigung zwischen Bern und Brüssel abzuzeichnen. Aber die EU wollte nur «unter der Voraussetzung, dass die beiden anderen Punkte vorab geregelt werden können» Konzessionen machen. Im Klartext – die EU gab sich kompromisslos: Die Schweiz sollte auf den Lohnschutz verzichten und die Unionsbürgerrichtlinie akzeptieren. Bei letzter klafften die Auffassungen am stärksten auseinander. Die Schweiz ist der Meinung, dass sich die Personenfreizügigkeit auf Arbeitnehmende und ihre Familien beschränkt. Die EU will jedoch ihr Konzept der Unionsbürgerschaft durchsetzen: Damit hätten alle EU-Staatsangehörigen Anspruch auf Daueraufenthalt in der Schweiz inklusive Sozialhilfe – auch, wenn sie hier niemals erwerbstätig waren. Trotz weit auseinanderliegenden Positionen appelliert die aussenpolitische Kommission des Nationalrats an den Bundesrat, die Gespräche mit Brüssel fortzusetzen. Das führt autonomiesuisse zu folgender Feststellung: Anscheinend nehmen nicht einmal mehr EU-begeisterte Politikerkreise die EU beim Wort. Denn die EU behauptete schon vor zwei Jahren, dass weitere Verhandlungen übers Rahmenabkommen nicht mehr möglich seien.