07. Dezember 2024

EU verbietet Tortenverkauf am Weihnachtsmarkt – welches Vergnügen nimmt sie uns noch?

Saures statt Süsses: Auf dem Weihnachtsmarkt im deutschen Bordesholm fehlen in diesem Jahr die legendären Torten der Landfrauen. Schuld daran ist die Verordnung Nr. 852/2004 – eine von Abertausenden EU-Vorschriften. Sie verbannt das Traditionsgebäck. Denn für die engagierten Frauen, die seit Jahrzehnten mit viel Leidenschaft gebacken haben, ist es schlicht nicht möglich, die Hygieneparagrafen für sterile Lebensmittelkonzerne in der eigenen Küche umzusetzen.

Wann fällt das Kerzenziehen?

autonomiesuisse fragt sich: Was nimmt sich die eifrige EU-Kommission als Nächstes vor? Verbannt sie die selbst gestrickten Socken? Oder die handgemachten Kerzen, weil sie nicht ISO-zertifiziert sind? Und wie lange dürfen unsere Kinder noch Guetzli an Märkten verkaufen, um ein paar Franken für wohltätige Zwecke zu sammeln?

Bitterer Vorgeschmack für Vereine

Was wie ein Scherz klingt, ist bitterer Ernst. Denn mit dem Rahmenabkommen 2.0 gelten die komplizierten EU-Spielregeln nicht nur für Unternehmen, sondern früher oder später auch für Schweizer Vereine. Unter anderem ist das «Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen» ein Teil des «Kuchens», den uns der Bundesrat aufdrängen will. Es fokussiert «auf die Schaffung eines gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums». Schon der Vorgeschmack nimmt uns den Appetit.