«Mit den Bilateralen III besteht die Chance, die engen Beziehungen zu unserem wichtigsten Wirtschaftspartner langfristig auf stabile Füsse zu stellen», schreibt der Wirtschaftsdachverband economiesuisse auf seiner Website. Stattdessen könnte allein schon die dynamische Übernahme von EU-Recht den Schweizer Unternehmen den Boden unter den Füssen wegziehen. Dies zeigt eine Analyse des Buchautors und ehemaligen Chefökonomen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Beat Kappeler. Vier Tage lang hat er sich durch die neusten EU-Verordnungen gekämpft – Zeit, die den Verbänden und dem Parlament wohl fehlt. Sonst würden sie nicht davon ausgehen, dass die Schweiz einfach EU-Gesetze übernehmen und problemlos Güter in die EU exportieren kann. «Die Realität wäre keine Entlastung, sondern eine Belastung», sagt Kappeler: «Schweizer Unternehmen müssten alle EU-Regeln für ihre gesamte Tätigkeit übernehmen, nicht nur für ihre Exportgeschäfte.» Wenn Wirtschaftsverbände und Exporteure über neue Zertifizierungen und andere Hürden in der EU klagten, sollten sie den ganzen Wust an Regeln lesen, den die EU ihren Unternehmen auferlege, fordert Kappeler. Die Massnahmenpalette aus Brüssel reiche von einer «Nullschadstoff-Wirtschaft» (COM2021 400) bis zu Bussen, wenn Kunden behaupten, durch künstliche Intelligenzen geschädigt worden zu sein. Die Unternehmen müssten ihre Unschuld beweisen (COM/2021/206 final, 2021/0106(COD). «Neben einer öffentlichen Kontrollbürokratie wären die Unternehmen gezwungen, parallel interne Bürokratien aufzubauen», folgert Kappeler. Dabei würde die EU strikt darauf achten, dass kein Land den Regulierungswettbewerb mit schlankeren Gesetzen gewinnt. Indirekt zielt die dynamische Übernahme von EU-Recht somit darauf ab, das Erfolgsmodell Schweiz zu zerstören. «Die Schweizer Unternehmen und das Schweizer Volk haben ein Recht darauf, dass Verbände und Parlament zwischen Exportvorschriften und den enormen inländischen Erleichterungen für die Unternehmen unterscheiden können – und die Texte der EU-Richtlinien lesen.» Denn die Bedrohung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem der Bundesrat das letzte Wort geben will, wird erst deutlich, wenn man sich mit den unzähligen verdichteten Rechtssätzen auseinandersetzt.