Die Konferenz der Kantonsregierungen gibt dem Bundesrat grünes Licht für Verhandlungen mit der EU – nach altem Muster des gescheiterten institutionellen Rahmenabkommens (InstA). Unter anderem winkt die Konferenz die dynamische Übernahme von EU-Recht durch und akzeptiert die Streitbeilegung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dabei fehlt der erst 1993 gegründeten Konferenz der Kantonsregierungen die demokratische Legitimation, sich zu Europafragen zu äussern, wie Dr. Rudolf Walser, Ex-Chefökonom von Economiesuisse und Ex-Avenir-Suisse-Experte, in der «Weltwoche» aufzeigt. Wenn das Gremium nun den Bundesrat blindlings bei der europäischen Integration unterstützt, sägt es den Ast ab, auf dem es sitzt. Der Grund: Durch die «Integrationslogik würde gleichsam eine vierte Regulierungsebene zum dreistufigen schweizerischen politischen System aus Bund, Kantonen und Gemeinden hinzukommen. Die politökonomische Forschung zeigt, dass bei einem derart überladenen Institutionengefüge gerade die Kantone die Verlierer wären», argumentiert Walser. Im Sinn der Bundesverfassung sei der Föderalismus ein «System der Nichtzentralisierung». Die Entwicklung laufe jedoch hin zur Zentralisierung der Gesetzgebung, was sich im ungebremsten Wachstum der staatlichen Budgets und Verwaltungen zeige. Walser appelliert an die Konferenz der Kantone, ihre Rolle als «selbsternannte Hüterin des Föderalismus» zu erfüllen und eine vorurteilslose Auslegeordnung aller möglichen Optionen zur Gestaltung der künftigen Beziehungen mit der EU vorzunehmen. So lässt sich etwa auch mit einem umfassenden Freihandelsabkommen nach dem Modell EU-Kanada für beide Partner Wohlstand schaffen – nach dem Motto: «Freihandel statt Rahmenvertrag, Marktzugang statt Marktintegration».