Das Vereinigte Königreich hat es geschafft, den von der EU vorgesehenen Ukraine-Mechanismus mit der Unterstellung unter den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Brexit-Vertrag zu verbannen. Stattdessen kommt ein echtes Schiedsgericht zum Zug. Die Befürworter des institutionellen Rahmenabkommens Schweiz-EU (InstA) argumentieren, die Schweiz erhalte einen «besseren» Zugang zum EU-Markt als Grossbritannien, dafür müsse sie den EuGH «schlucken». Diese Position ist nicht haltbar, wie Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. h.c. Carl Baudenbacher, Präsident des EFTA-Gerichtshofs a.D., in einer Analyse für autonomiesuisse aufzeigt. Mit dem InstA stiege die Schweiz in die Liga von «Nachbarstaaten» wie etwa Ukraine, Marokko und Libyen ab. Die Ukraine nimmt zwar nicht am EU-Binnenmarkt teil, wurde aber zum EuGH gezwungen. Grossbritannien wollte aus dem EU-Binnenmarkt ausscheiden, dennoch versuchte die EU, den Briten den EuGH aufzudrücken. Selbst EU-Exponenten geben zu, dass diese Art «Schiedsgericht» im InstA nur Camouflage ist. Es ist «nicht ehrlich von Bundesbern, vom bilateralen Weg zu sprechen, wenn dieser längst unilateral geworden ist», kommentiert Baudenbacher.