08. Mai 2026

Grenzgänger: Erst der Schweizer Lohn – dann das Schweizer Arbeitslosengeld?

Grenzgänger erhalten ihren Lohn von Schweizer Unternehmen bezahlt. Jetzt soll die Schweiz auch ihr gesamtes Arbeitslosengeld finanzieren. Die EU hat dazu eine neue Regel ausgeheckt: Künftig soll jener Staat fürs Arbeitslosengeld aufkommen, in dem eine Person zuletzt gearbeitet hat, wie «SRF» berichtet.

Immer mehr Grenzgänger

Das käme die Schweiz teuer zu stehen: Viele Grenzgänger arbeiten hier, wohnen aber in Frankreich, Deutschland, Italien oder Österreich. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) geht von jährlichen Mehrkosten von 600 bis 900 Millionen Franken aus. Seit 2002 hat sich die Zahl der Grenzgänger verdreifacht. Und hält dieser Trend an, dürften die Kosten weiter steigen.

Dabei lief das bisherige Modell für die Schweiz eigentlich gut: Die Schweiz überwies den Nachbarstaaten rund 300 Millionen Franken jährlich – für die ersten Monate der Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig zahlten Grenzgänger letztes Jahr rund 600 Millionen Franken in die Schweizer Arbeitslosenversicherung ein. Unter dem Strich resultierte ein Plus von 300 Millionen.

EU profitiert von Grenzgängern

Dabei profitiert die EU vom Grenzgängermodell schon heute. Denn Grenzgänger konsumieren und wohnen vorwiegend in ihrem EU-Wohnsitzstaat. Dort zahlen sie auch ihre Einkommenssteuer, obwohl sie das Schweizer Strassen- und Schienennetz nutzen. Jeden Tag fliesst also ein Grossteil der Schweizer Löhne direkt in die EU.

Hat die Schweiz die Kraft, Nein zu sagen?

Muss die Schweiz also künftig auch für Arbeitslose in Deutschland, Frankreich & Co. zahlen? Noch nicht. Sie könnte diese Regelung ablehnen – doch diese ist Teil des Personenfreizügigkeitsabkommens. Stimmt die Schweiz den Rahmenverträgen mit der EU zu, werden diese und unzählige weitere Erlasse aus Brüssel automatisch Schweizer Recht.