Der ehemalige SP-Nationalrat, Ökonom und Buchautor Rudolf Strahm zählt zu den wenigen, die sich sowohl durch die 1200 Seiten der EU-Verträge als auch durch die 1086 Seiten der Botschaft des Bundesrats gekämpft haben – für die Letzteren bezahlte er sogar 159 Franken.
Sein Fazit: Die Rahmenverträge mit der EU stellen einen Eingriff in die Schweizer Volksrechte dar. Wer dies bestreitet, ist «intellektuell unredlich».
Genau das wollte er im Magazin «SP-Direkt» erklären, wo er bisher eine Carte blanche genoss. Doch die SP-Parteileitung legte ihr Veto ein. Immerhin hat die «SonntagsZeitung» den Text verkürzt veröffentlicht.
Hier sind die 7 wichtigsten Punkte:
Bisher fehlte eine vertiefte Auseinandersetzung mit den langfristigen, nicht rückgängig zu machenden Folgen für die demokratischen Rechte.
Nach den bisherigen bilateralen Verträgen übernahm die Schweiz Kernstücke der EU-Richtlinien und setzte sie eigenständig in die schweizerische Gesetzgebung um (Äquivalenzmethode). Neu muss die Schweiz die Inhalte, bis auf zwei Ausnahmen, wortwörtlich übernehmen (Integrationsmethode).
Die Schweiz muss auch neues EU-Recht übernehmen. In Streitfällen ist der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verbindlich – ein Gericht, das laut Strahm nicht neutral ist, sondern den Integrationsprozess fördern soll.
Setzt die Schweiz EU-Entscheide nicht um, kann die EU Sanktionen ergreifen – so Strahm im Klartext.
Was geschieht etwa, wenn eine Volksinitiative dem EU-Recht widerspricht? Wird sie ungültig – oder findet die Abstimmung unter Sanktionsdrohung aus Brüssel statt?
Die Weiterentwicklung der Personenfreizügigkeit sowie Teile des Einbürgerungsrechts würden künftig von der EU-Rechtsentwicklung mitgesteuert – ein Widerspruch zur Bundesverfassung.
Angesichts dieser Argumente ist für Strahm klar: Die EU-Verträge bedürfen des Ständemehrs.