14. September 2026

Rudolf Strahm: Warum die EU-Verträge die Volksrechte beschneiden

Der ehemalige SP-Nationalrat, Ökonom und Buchautor Rudolf Strahm zählt zu den wenigen, die sich sowohl durch die 1200 Seiten der EU-Verträge als auch durch die 1086 Seiten der Botschaft des Bundesrats gekämpft haben – für die Letzteren bezahlte er sogar 159 Franken.

Sein Fazit: Die Rahmenverträge mit der EU stellen einen Eingriff in die Schweizer Volksrechte dar. Wer dies bestreitet, ist «intellektuell unredlich».

Genau das wollte er im Magazin «SP-Direkt» erklären, wo er bisher eine Carte blanche genoss. Doch die SP-Parteileitung legte ihr Veto ein. Immerhin hat die «SonntagsZeitung» den Text verkürzt veröffentlicht.

Hier sind die 7 wichtigsten Punkte:

  1. Bisher fehlte eine vertiefte Auseinandersetzung mit den langfristigen, nicht rückgängig zu machenden Folgen für die demokratischen Rechte.

  2. Nach den bisherigen bilateralen Verträgen übernahm die Schweiz Kernstücke der EU-Richtlinien und setzte sie eigenständig in die schweizerische Gesetzgebung um (Äquivalenzmethode). Neu muss die Schweiz die Inhalte, bis auf zwei Ausnahmen, wortwörtlich übernehmen (Integrationsmethode).

  3. Die Schweiz muss auch neues EU-Recht übernehmen. In Streitfällen ist der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verbindlich – ein Gericht, das laut Strahm nicht neutral ist, sondern den Integrationsprozess fördern soll.

  4. Setzt die Schweiz EU-Entscheide nicht um, kann die EU Sanktionen ergreifen – so Strahm im Klartext.

  5. Was geschieht etwa, wenn eine Volksinitiative dem EU-Recht widerspricht? Wird sie ungültig – oder findet die Abstimmung unter Sanktionsdrohung aus Brüssel statt?

  6. Die Weiterentwicklung der Personenfreizügigkeit sowie Teile des Einbürgerungsrechts würden künftig von der EU-Rechtsentwicklung mitgesteuert – ein Widerspruch zur Bundesverfassung.

  7. Angesichts dieser Argumente ist für Strahm klar: Die EU-Verträge bedürfen des Ständemehrs.