10. März 2026

Studie von Swiss Economics: «EU-Rahmenverträge verschlechtern Wettbewerbsposition für Schweiz»

Der Bundesrat färbt die Rahmenverträge mit der EU regelmässig schön. Damit sich Parlament und Volk aufgrund von Fakten eine Meinung bilden können, hat die unternehmerische Bewegung autonomiesuisse bei Swiss Economics SE AG eine volkswirtschaftliche Analyse des Vertragspakets Schweiz – EU in Auftrag gegeben. Prof. Dr. Mark Schelker von der Université de Fribourg hat sie am 10. März 2026 in Bern vorgestellt.

Hier sind einige seiner Befunde:

1. Paradigmenwechsel. Die Schweiz übernimmt EU-Recht heute überwiegend freiwillig und immer eigenständig. Künftig müsste sie in zentralen Bereichen wie Energie- und Lebensmittelsicherheit, Personenfreizügigkeit und Unionsbürgerrichtlinie neues EU-Recht automatisch («dynamisch») übernehmen. Ein «Opt-out» bleibt zwar möglich – hätte aber Ausgleichsmassnahmen der EU zur Folge.

2. Beschneidung von Volksrechten. Die dynamische Rechtsübernahme schränkt die Mitsprache von Volk und Parlament massiv ein. Die direkte Demokratie verliert an Bedeutung.

3. Wettbewerbsnachteile. EU-Staaten setzen EU-Recht oft verzögert, unvollständig oder überhaupt nicht um und EU-Vertragsstrafen sind für sie die Ausnahme. Die Schweiz kann dagegen mit Ausgleichsmassnahmen sofort unter Druck gesetzt werden. Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen.

4. Mehr Bürokratie. Die Schweiz müsste auch EU-Vorschriften übernehmen, die nicht zu ihrer KMU-geprägten Wirtschaft passen. Das Risiko überbordender Regulierungen steigt.

5. Schleichende Machtausweitung der EU. Durch neue Interpretationen von EU-Recht kann der Geltungsbereich der Rahmenverträge faktisch wachsen. So dürften sich weitere Kompetenzen schrittweise Richtung EU verschieben.

6. Teure Zugeständnisse. Mit «Begleitmassnahmen» wollte sich der Bundesrat die innenpolitischen Mehrheiten sichern. Diese schwächen jedoch den flexiblen Arbeitsmarkt – einen zentralen Standortvorteil der Schweiz.

7. Weniger Spielraum gegenüber Drittstaaten. Die Schweiz könnte ihre Freiheit verlieren, eigene Abkommen mit Drittstaaten zu schliessen – dabei zählte auch das zu ihren historischen Stärken.

Rahmenverträge bringen kaum ökonomischen Nutzen

Der Bundesrat argumentiert mit einer Studie von Ecoplan, die er selbst in Auftrag gegeben hat: Demnach könnte das Schweizer BIP ohne Rahmenverträge mit der EU bis 2045 um rund 4,9 Prozent tiefer liegen. Die Studie weist methodische Unzulänglichkeiten auf. Bereinigt um diese Inkonsistenzen gibt es keinen oder höchstens einen marginalen Einkommenseffekt für die Bevölkerung pro Kopf. Es zeigt sich, dass die Schweiz aufgrund der sehr hohen Nettozuwanderung mit den EU-Rahmenverträgen weiterhin vor allem in die Breite wachsen würde, während die Pro-Kopf-Einkommen stagnieren. Das ist keine erfolgsversprechende Strategie für die Zukunft des Erfolgsmodells Schweiz.

Die Ecoplan-Studie wurde von Bundesrat und Medien nicht korrekt interpretiert. Die postulierten positiven Einkommenseffekte pro Kopf der Bevölkerung sind falsch. Der effektive Wert liegt bei einem Bruchteil davon. Der grösste Teil davon besteht aus zusätzlichen Kapitalerträgen aus Immobilien aufgrund der Wohnungsknappheit. Hinzu kommt, dass die Ecoplan-Studie auf der unrealistischen Annahme basiert, dass die «Bilateralen I» ohne Rahmenverträge völlig wegbrechen würden.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Studie von Swiss Economics überwiegen aus Sicht von autonomiesuisse für die Mehrheit der Bevölkerung der Schweiz (Wohnungsmieter) die Nachteile der neuen EU-Rahmenverträge deutlich gegenüber deren Vorteilen. Zudem würde die globale Wettbewerbsposition der Schweizer Wirtschaft geschwächt. Ihr Erfolgsmodell würde unter der EU-Bürokratielast erodieren.

Vom Co-Präsidium von autonomiesuisse brachten an der Medienkonferenz unter anderem die folgenden Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Standpunkte ein:

Dr. Luzius Meisser, Unternehmer, Verwaltungsrat Bitcoin Suisse: «Mit der ausgehandelten Integrationsmethode verlegen Bundesrat und EU-Kommission einen Demokratie-Bypass. Für die von der Integrationsmethode betroffenen Sektoren werden wir nicht mehr die Politiker wählen können, die die geltenden Gesetze schreiben. Auch die öffentliche Vernehmlassung entfällt und Referenden werden nur noch unter der Androhung von Ausgleichsmassnahmen stattfinden können. Trotz aller schönen Worte ist das Verhalten der EU-Kommission nicht von Respekt vor demokratischen Mitwirkungsrechten im Gesetzgebungsprozess geprägt.»

Prof. em. Dr. Giorgio Behr, Unternehmer, VR-Präsident Behr Bircher Cellpack BBC Group: «Das Abkommen zum Abbau der technischen Handelshemmnisse (MRA) ist heute in der Praxis kaum relevant, die vorgeschlagenen Neuerungen bringen Nachteile. Bei der Personenfreizügigkeit führen die Änderungen zu steigenden Mehrkosten und Zuwanderung von noch mehr nicht erwerbstätigen Personen. Grenzgänger und Fachleute werden auch ohne diese negativen Vertragsanpassungen in die Schweiz kommen.»

Alexandra Janssen, Unternehmerin, CEO Ecofin Portfolio Solutions AG: «Die Schweiz verfügt über eine tragfähige Alternative zu einem institutionellen Rahmenabkommen mit der EU. Entscheidend ist, dass sie ihren bestehenden Handlungsspielraum konsequent nutzt. Dazu gehören wirtschafts- und innovationspolitische Reformen, die den Standort stärken, sowie eine aktive Handelsstrategie über die EU hinaus. Eine zukunftsorientierte Europapolitik sollte daher auf zwei Säulen beruhen: einer pragmatischen Zusammenarbeit mit der EU sowie der konsequenten Bewahrung der politischen Eigenständigkeit der Schweiz.»

Welche Alternativen gibt es?

Die Schweiz muss ihre Wettbewerbsfähigkeit selbst stärken. Als Alternative zum «Mutual Recognition Agreement» (MRA) könnte die Schweiz die Zulassungsbehörden anderer Staaten – insbesondere der EU – einseitig anerkennen. So lassen sich Doppelzertifizierungen vermeiden und Marktzutrittshürden senken.

Sie kann den Status quo mit der EU pragmatisch und möglichst partnerschaftlich weiterführen. Ein Zusammenbruch der Bilateralen I und II ist sehr unwahrscheinlich. Vereinzelte Nadelstiche sind auszuhalten. Mittelfristig sollte unser Land das Ziel verfolgen, das bestehende Freihandelsabkommen von 1972 zu einem umfassenderen Handelsabkommen auszubauen, ähnlich dem CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada.

Unabhängig von der europapolitischen Ausrichtung braucht es Binnenreformen, um den Standort Schweiz nachhaltig zu stärken. Dazu gehören ein konsequenter Bürokratieabbau, die Sicherung der finanzpolitischen Stabilität, der Schutz des flexiblen Arbeitsmarkts und Reformen der Sozialwerke – insbesondere der AHV.