16. Juli 2026

TV-Duell über EU-Verträge: 5:0 für Giorgio Behr?

Dieses Duell auf «Tele D» ist spannend wie ein Fussballmatch: Verwaltungsrat und Rechtsanwalt Felix Ehrat tritt gegen autonomiesuisse-Co-Präsident, Professor und Unternehmer Giorgio Behr an – die Schiedsrichterrolle übernimmt Moderator Peter Hartmeier.

Giorgio Behr im Tele D Interview: Die EU-Rahmenverträge aus Sicht der Wirtschaft

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1.     Dynamische Übernahme von EU-Recht

Felix Ehrat behauptet, die Schweiz könne frei wählen, welche Gesetze sie übernehmen will und welche nicht – Behr korrigiert. Wenn die Schweiz ausschert, kann die EU Ausgleichsmassnahmen, beispielsweise Bussen, verhängen. Ein Beispiel: «Jahrelang hat Italien keine neuen Konzessionen für seine Strände ausgeschrieben – obwohl das EU-Recht genau das verlangt hätte. Die Schweiz hätte dafür eine Busse kassiert.»

2.     Stichwort «Decision Shaping»

Ehrat stellte die Teilnahme am Decision Shaping als Mitspracheprozess auf Augenhöhe mit EU-Mitgliedstaaten dar. Behr kontert: Das Decision Shaping findet statt, bevor ein Gesetzesentwurf vorliegt. Dieser geht dann in ein komplexes Entscheidungsverfahren unter Aufsicht der EU-Kommission über – bei dem die Schweiz aussen vor bleibt.

3.     Level Playing Field

Behr erklärt den Begriff: Ein «ebenes Spielfeld» heisst, dass die Schweiz keinerlei Wettbewerbsvorteile mehr haben darf. Gleichzeitig soll sie für den EU-Marktzugang bezahlen – den sie über das Freihandelsabkommen von 1972 längst besitzt.

4.     Stromabkommen

Ehrat zitiert die frühere BKW-Chefin Suzanne Thoma: Sie befürchtet höhere Stromkosten ohne EU-Deal. Behr: «Frau Thoma lag schon mit ihrer Einschätzung zu den AKW-Abschaltungen daneben.» Wichtig sei vor allem, dass die Schweiz eigene Lösungen aufbaue, um auch im Winter ausreichend Strom zu haben – dann sei sie ein starker Partner. Die Stauseen seien die einzige Möglichkeit, um zum Beispiel Dunkelflauten in Deutschland zu überbrücken. Viele Bergkantone wehren sich gegen das Abkommen, weil sie massive Eingriffe in die Wasserhoheit befürchten. Auch Schweden und Norwegen wollen laut Behr aus dem EU-Stromabkommen aussteigen.

5.     Personenfreizügigkeit

Behr hält fest: Eine Kündigung der Personenfreizügigkeit läge nicht im Interesse der EU. Die Schweiz kann aber ohnehin eigenständig entscheiden, wen sie ins Land lässt. Mit der Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) fände eine immense Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Familienmitglieder statt. Auch der Arbeitsbegriff würde neu definiert – und so beispielsweise auch die Zeit in der Sozialhilfe als Arbeit angerechnet.