«autonomiesuisse liegt gemäss Christa Tobler nur in der Hälfte der Kritikpunkte richtig, in der anderen Hälfte irrt sie sich», schreibt die «Handelszeitung» unter Berufung auf die Rechtsprofessorin Christa Tobler. «Blick» und weitere Medien haben diese Fehlinterpretation weiterverbreitet.
Grund genug für autonomiesuisse, nochmals einen fundierten Faktencheck vorzunehmen. Und siehe da: autonomiesuisse liegt in allen Punkten richtig. Zum Beispiel behauptet Christa Tobler gemäss den Medienberichten, «autonomiesuisse mache eine falsche Annahme». Das auszuhandelnde EU-Vertragspaket sei nicht dem Staatsvertragsreferendum zu unterstellen.
Diametral anders sieht das der schweizweit wohl beste Kenner des EU-Rechts, der Ex-EFTA-Gerichtspräsident Prof. Dr. Carl Baudenbacher. Demnach ist die Rechtslage «völlig klar». Ein Abkommen, das so tief in die Strukturen der Schweiz eingreift, würde das doppelte Mehr, von Volk und Ständen, erfordern. Denn das «Rahmenabkommen 2.0» gehe weit über den Beitritt zu einer supernationalen Gemeinschaft hinaus. Bei einer solchen wäre die Schweiz eigenen Organen unterstellt und an diesen beteiligt. Mit dem Rahmenabkommen 2.0 wäre dagegen den parteiischen Organen der Gegenseite unterworfen, nämlich der EU-Kommission und dem EuGH. Das würde gemäss Baudenbacher eine «Satellisierung» darstellen, die weit über das hinausreichte, was die Verfassung explizit erwähnt.
Ebenso argumentiert der Ex-Oxfordgeschichtsprofessor Oliver Zimmer: «Staats- und demokratiepolitisch gesehen ist das Ständemehr beim bevorstehenden Referendum zum institutionellen Vertrag mit der EU (Rahmenabkommen 2.0) unerlässlich.» Sogar die als europhil bekannte Basler Mitte-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter gibt auf X unumwunden zu, dass sie das obligatorische Referendum mit Volks- und Ständemehr begrüsst.
Ebenso haltlos sind die anderen Kritikpunkte. Es lohnt sich, die Medienmitteilung zu lesen, die autonomiesuisse verschickt hat.