23. November 2022

Verhandlungen mit der EU: Schweiz darf Fehler nicht wiederholen

Nach dem gescheiterten Rahmenvertrag mit der EU ist eine «Paketlösung» in Diskussion. Verschiedene Medien sprechen von «positiven Signalen» aus Brüssel, weil die EU gewisse Konzessionen beim Lohnschutz und der Unionsbürgerrichtlinie andeutet. Das neue Wording darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Paket die zentralen umstrittenen Punkte des Rahmenabkommens integriert bleiben. So beharrt die EU etwa für die Streitschlichtung auf dem Europäischen Gerichtshof. Eine dynamische Übernahme von EU-Recht kann für autonomiesuisse nur infrage kommen, wenn der Schweiz bei Volksentscheiden ein faires Opting-out offensteht und eine Streitschlichtung mit unabhängigem Schiedsgericht vorhanden ist. Auch darf das seit 1972 bewährte Freihandelsabkommen nicht in den «neuen Rahmen» gestellt werden.

Mit Blick auf neue Verhandlungen mit der EU hat nicht ein schneller Abschluss Priorität, sondern dass das Erfolgsmodell einer weltoffenen, innovativen und freien Schweiz nicht gefährdet wird. Als ob das Drängen der EU nicht genug wäre, betreiben umtriebige Politikerinnen und Politiker in Brüssel auch eine Paralleldiplomatie und einzelne Wirtschaftsverbände üben unreflektiert Druck aus, in der Hoffnung auf «Quick Wins». All dies schwächt die Position der Schweizer Verhandlungsdelegation erheblich. Vor weiteren Verhandlungen muss die EU zuerst die Vertrauensgrundlage dafür schaffen, indem sie sämtliche «Drangsalierungsmassnahmen» (Ausschluss aus Horizon Europe, Erneuerung MRAs usw.) aufhebt, die sie einseitig ergriffen hat. Mit den Kohäsionsmilliarden hat die Schweiz ihren Goodwill ausreichend bewiesen. Um zu verhindern, dass die Schweiz die Fehler vergangener Verhandlungen wiederholt, hat autonomiesuisse eine Medienmitteilung herausgegeben.