Gemäss dem Vernehmlassungsbericht zu den Rahmenverträgen Schweiz-EU trafen beim Aussendepartement (EDA) 1376 Stellungnahmen ein – davon 1058 von Privatpersonen. Diese ignoriert das EDA jedoch inhaltlich.
Der vorgeschobene Grund: «Bei einem erheblichen Teil dieser Einzeleingaben ist von einer KI-gestützten Erstellung auszugehen», schreibt das Amt. Laut dem «Nebelspalter» zeigen interne Dokumente, dass dies nur auf «rund 100 Stellungnahmen» zutrifft.
Bundesbern verstösst gegen Vernehmlassungsgesetz
«Die Schweiz zeigt im Umgang mit dem Rahmenabkommen Anzeichen institutionellen Verfalls», kommentiert jetzt Prof. Dr. Dr. h.c. Carl Baudenbacher, Ex-Präsident des EFTA-Gerichtshofs, auf LinkedIn. Das EDA habe mehr als 900 private Vernehmlassungseingaben faktisch entsorgt. «Das stellt einen klaren Verstoss gegen das Vernehmlassungsgesetz dar.»
Das EDA begründet sein Vorgehen unter anderem damit, die Vernehmlassung sei kein Bürgerbeteiligungsverfahren, sondern primär für organisierte Interessengruppen gedacht. Laut Baudenbacher missinterpretiert das EDA die Botschaft zum Vernehmlassungsgesetz. Zwar verlangt es formale Anforderungen, schliesst aber Privatpersonen nicht aus.
Kein Student würde so danebentippen
«Die Folgerung, man dürfe Einzelpersonen diskriminieren, ist unhaltbar; kein Student dürfte sich einen solchen Fehlschluss erlauben», betont Baudenbacher – und doppelt nach: «Man muss sich angesichts der Qualität gewisser Stellungnahmen umgekehrt fragen, ob zahlreiche Verbände oder auch die Konferenz der Kantone (KdK) die fachlichen Anforderungen besser erfüllen als engagierte Einzelpersonen.»
Bürgerinnen und Bürger – darunter wohl zahlreiche Rechtsgelehrte –, die sich vertieft in die komplexe Materie eingearbeitet haben, werden vor den Kopf gestossen. Das Verhalten von Bundesbern untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Was jetzt nötig ist
Baudenbacher verlangt auf LinkedIn:
1. eine Entschuldigung der Verantwortlichen,
2. die vollständige Auswertung aller privater Eingaben,
3. einen neuen Vernehmlassungsbericht und
4. die korrekte Einarbeitung der Ergebnisse in die Botschaft des Bundesrats.
Zum Schluss bleibt die Frage: Welchen Zaubertrick zaubert Bundesbern als Nächstes aus dem Ärmel – und wer schaut dann genauer hin?