«Etwas ist faul im Staate Dänemark», schrieb Shakespeare. Heute würde er vielleicht schreiben: «in der EU».
Die Fakten: Dänemark wollte der «Ghettoisierung» in Quartieren einen Riegel schieben und erliess 2018 ein Gesetz zur «besseren Durchmischung und Integration». Dieses erlaubt es den Behörden, in Vierteln mit hohem Migrationsanteil den gemeinnützigen Wohnungsbau zu reduzieren. Die sozialdemokratische Regierung verschärfte das Gesetz 2023 noch einmal. Ziel: sogenannte «Parallelgesellschaften» nicht integrierter Migranten zu verhindern.
Liegt Diskriminierung vor?
Bewohner der Wohnsiedlung Mjølnerparken in Kopenhagen klagten allerdings 2020 gegen das Gesetz, weil es «ethnische Minderheiten» benachteilige, wie der «Nebelspalter» berichtet.
Nun flatterte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) herein: Das Gesetz könne diskriminierend sein, weil es den Grundsatz der Gleichbehandlung verletze. Die endgültige Beurteilung liegt bei den dänischen Gerichten.
Was, wenn die Schweiz ins Visier gerät?
Auch wenn der EuGH ein differenziertes Urteil abgegeben hat, führt das Beispiel vor Augen, wie ein Gericht den Spielraum von Mitgliedstaaten in der Migrations- und Sozialpolitik beschneiden kann.
Faktisch mischt sich der EuGH mit solchen Urteilen in die Politik ein. Der «Nebelspalter» bringt es auf den Punkt: «Mit den Rahmenverträgen der Schweiz mit der EU würde dies genauso geschehen – einfach über den Umweg eines Schiedsgerichts.»