18. Juni 2026

ZDA-Studie: EU-Verträge höhlen direkte Demokratie und Föderalismus aus

Welche Folgen hätten die geplanten Verträge mit der EU wirklich für die demokratische und föderale Mitwirkung in der Schweiz? 

Während Bundesbern beschwichtigt, dass Demokratie, politische Rechte und Föderalismus formell gewahrt blieben, wollte das Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) genauer hinschauen. Es beauftragte die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich mit einer Studie. Die Autoren Dr. iur. des. Martina Stirnimann und Andreas Glaser, Professor für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht an der Universität Zürich und dem ZDA, stellten sie an der Universität Zürich vor – «als Grundlage für die Diskussion um die Bilateralen III», wie Glaser betonte. 

Die Studie macht eines deutlich: Auch wenn viele demokratische und föderale Mitwirkungsmöglichkeiten auf dem Papier bestehen bleiben, dürften sie in der Praxis an Bedeutung verlieren. 

Diese fünf Bereiche sind laut der Studie besonders betroffen:

 

  1. Das Parlament verliert an Einfluss. Die inhaltliche Gestaltung der Spielregeln erfolgt im europäischen Rechtsetzungsprozess. Die Mitwirkung der Schweiz beschränkt sich dabei primär auf das unverbindliche «Decision Shaping», wobei Bundesrat und Verwaltung federführend sind. 

  2. Die direkte Demokratie erfolgt unter den Bedingungen der völkerrechtlichen Pflicht zur Übernahme relevanter EU-Rechtsakte. Bei unliebsamen Volksentscheiden kann die EU Ausgleichsmassnahmen verhängen. Damit steht jeder Volksentscheid unter einem Damoklesschwert.

  3. Die Vernehmlassung verliert an Bedeutung, weil sie oft erst nach der Ausarbeitung eines EU-Rechtsakts erfolgen dürfte – wenn die inhaltlichen Weichen längst gestellt sind. 

  4. Weil die Rechtsetzung auf europäischer Ebene stattfindet, verlieren Einflussversuche über nationale Akteure wie das Parlament an Gewicht. Wichtiger werden Zugänge zur Bundesverwaltung und zu europäischen Netzwerken – damit sind grosse Verbände im Vorteil. 

  5. Die Kantone werden marginalisiert. Theoretisch verfügen sie weiterhin über Mitwirkungsmöglichkeiten. Einfluss ist aber nur möglich, wenn sie frühzeitig eingebunden werden und über genügend Ressourcen verfügen, um ihre Interessen auch auf europäischer Ebene einzubringen. 

Vorschläge für flankierende Demokratiemassnahmen

Um die festgestellten Kompetenzverschiebungen von Volk, Parlament und Kantonen an EU, Verwaltung und Bundesrat abzufedern, schlagen die Studienautoren verschiedene flankierende Massnahmen vor – darunter etwa eine europäische Volksmotion.

autonomiesuisse begrüsst die kreativen Vorschläge, stellt aber fest: Sie reichen nicht aus, um die massiven Kompetenzverschiebungen zu Bundesrat, Verwaltung und Brüssel zu kompensieren. Die EU-Verträge sind in der vorliegenden Form nicht mit einer direkten Demokratie vereinbar, die den Föderalismus lebt.